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   BFH, 29.09.1955 - IV 647/54 U   

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https://dejure.org/1955,774
BFH, 29.09.1955 - IV 647/54 U (https://dejure.org/1955,774)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1955 - IV 647/54 U (https://dejure.org/1955,774)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1955 - IV 647/54 U (https://dejure.org/1955,774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen der Steuervergünstigungen nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Ausfuhrförderungsgesetzes (AusfFördG) mit der Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinnes - Gegenüberstellung des um die angeführten Steuervergünstigungen gekürzten oder ungekürzten Gewinns - ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 61, 386
  • DB 1955, 1179
  • BStBl III 1955, 348
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.06.1954 - I 175/53 U

    Absetzung eines Pauschalbetrags für Betriebsausgaben bei der Ermittlung von

    Auszug aus BFH, 29.09.1955 - IV 647/54 U
    Wegen der Wechselwirkungen, die zwischen Gewinn und Entnahme bestehen, verweist der Bf. auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 175/53 U vom 15. Juni 1954, Slg. Bd. 59 S. 39, BStBl. 1954 III S. 223 = StRK, EStDV § 38 Rechtsspruch 1, wonach bei freien Berufen der Pauschsatz des § 38 EStDV auch die Entnahmen vermindere, bevor ein Vergleich zum Reingewinn bezüglich etwaiger Mehrentnahmen durchgeführt werde.
  • BFH, 05.09.1958 - VI 63/57 U

    Ermittlung des steuerfreien nicht entnommenen Gewinns nach Absetzung des

    Trifft die Steuervergünstigung des § 4 Abs. 1 AusfFördG mit der nach § 10a EStG 1953 zusammen, so ist bei der Ermittlung des steuerfreien nicht entnommenen Gewinns von dem Gewinn auszugehen, der nach Absetzung des Exportfreibetrags verbleibt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 647/54 U vom 29. September 1955, BStBl 1955 III S. 348, Slg. Bd. 61 S. 386).

    Zusammenfassung: Trifft die Steuervergünstigung des § 4 Abs. 1 AusfFördG mit der nach § 10 a EStG 1953 zusammen, so ist bei der Ermittlung des steuerfreien nicht entnommenen Gewinns von dem Gewinn auszugehen, der nach Absetzung des Exportfreibetrags verbleibt (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 647/54 U vom 29. September 1955, BStBl 1955 III S. 348, Slg. Bd. 61 S. 386).

    Das Finanzgericht führte aus, der Bundesfinanzhof habe im Urteil IV 647/54 U vom 29. September 1955 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1955 III S. 348, Slg. Bd. 61 S. 386) die gleiche Kürzung für den Fall der Nachversteuerung von nicht entnommenem Gewinn gebilligt.

    In den Gründen des in der Vorentscheidung angeführten Urteils IV 647/54 U ist dargelegt, daß der nach § 4 Abs. 1 AusfFördG steuerfreie Betrag bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt wird und daher überhaupt nicht Teil des Gewinns im Sinne des Einkommensteuerrechts ist.

  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Denn eine Entnahme stellt eine "Wertabgabe aus dem Betrieb zu betriebsfremden Zwecken" dar (vgl. BFH-Urteil IV 647/54 U vom 29. September 1955, BFH 61, 386, BStBl II 1955, 348); sie setzt voraus, daß sich das zu entnehmende Wirtschaftsgut noch im Betriebsvermögen befindet.
  • BFH, 15.07.1975 - VIII R 61/71

    Betragsausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gewährte Investitionszulage -

    Wird sie in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt, so ist das eine Entnahme (vgl. dazu die Ausführungen im BFH-Urteil vom 29. September 1955 IV 647/54 U. BFHE 61, 386, BStBl III 1955, 348).
  • BFH, 18.04.1973 - I R 57/71

    Keine Tarifvergünstigung für nur im zeitlichen Zusammenhang mit einer

    Bei diesen "Wertabgaben zu betriebsfremden Zwecken" (BFH-Urteil vom 29. September 1955 IV 647/54 U, BFHE 61, 386, BStBl III 1955, 348) handelt es sich um tatsächliche Vorgänge, die eine klare und eindeutige Handlung des Steuerpflichtigen voraussetzen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1965 IV 346/61 U, BFHE 83, 462, BStBl III 1965, 666; vom 10. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455).
  • BFH, 25.06.1970 - IV 340/65

    Berechnung des begünstigten nicht entnommenen Gewinns durch den jeweils

    Zum Zwecke der Ermittlung des maßgeblichen steuerlichen Gewinns kann es erforderlich sein, dem Bilanzgewinn außerhalb der Bilanz Beträge zuzurechnen oder von ihm abzuziehen, wenn in der Steuerbilanz keine entsprechenden Buchungen vorgenommen wurden, z.B. bei nicht abziehbaren Lebenshaltungskosten oder beim Sanierungsgewinn (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 647/54 U vom 29. September 1955, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 61 S. 386 - BFH 61, 386 -, BStBl III 1955, 348).
  • BFH, 25.07.1972 - VIII R 41/68

    Gewinn - Steuerliche Gewinnermittlungsvorschriften - Sachliche Unbilligkeit -

    Bei Berechnung der Mehrentnahme sei von dem der Veranlagung zugrunde gelegten Gewinn auszugehen, auch wenn dieser durch die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen besonders niedrig sei (Urteile des BFH IV 647/54 U vom 29. September 1955, BFH 61, 386, BStBl III 1955, 348; VI 63/57 U vom 5. September 1958, BFH 67, 394, BStBl III 1958, 424).
  • BFH, 22.06.1966 - VI 340/65
    Nach der Rechtsprechung des BFH, z. B. in den Urteilen IV 647/54 U vom 29. September 1955 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 61 S. 386 -- BFH 61, 386 --, BStBl III 1955, 348), VI 63/57 U vom 5. September 1958 (BFH 67, 394, BStBl III 1958, 424) und VI 351/62 vom 13. Dezember 1963 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -- StRK --, § 10 a EStG, Rechtsspruch 91 a) ist für die Anwendung des § 10 a EStG der Gewinn maßgeblich, der der Besteuerung zugrunde gelegt wird (vgl. auch § 10 a Abs. 2 Satz 1 EStG).
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